Gaststättenbetrieb anzeigen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG). Die bisherige Erlaubnispflicht für Gaststätten wurde durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben möchten, müssen Sie dies mindestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige erfolgt im Rahmen der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung.
Dies gilt unabhängig davon, ob alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Zusätzlich ist grundsätzlich ein Nachweis über die gaststättenrechtliche Unterrichtung oder eine entsprechende Qualifikation erforderlich.