Antrag auf Anschluss an die öffentliche (Ab-) Wasserversorgung

Wenn Sie ein Grundstück oder Gebäude an die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung anschließen möchten, müssen Sie hierfür einen entsprechenden Antrag stellen.

Dies gilt sowohl für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses, beispielsweise bei einem Neubau, als auch für Änderungen an bereits bestehenden Anschlüssen.

Mit dem Antrag werden die erforderlichen Angaben zum Grundstück, zum geplanten Anschluss sowie zu den vorgesehenen Wasser- und Abwasseranlagen erfasst.

Die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgen über die öffentlichen Einrichtungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Herstellung und Änderung der Anschlüsse richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Wasserversorgungs- und Abwassersatzung.

Für die Antragstellung stellt der Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist grundsätzlich die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig, in deren Gebiet sich das anzuschließende Grundstück befindet (Bauortgemeinde).

Die Voraussetzungen für die Herstellung oder Änderung eines Anschlusses richten sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung der Bauortgemeinde.

Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgen über die zuständigen Stellen des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bauortgemeinde.