Anerkennung der künftigen Festsetzung des Bebauungsplans
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bauvorhaben bereits vor dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans zugelassen werden.
Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass das Bebauungsplanverfahren einen entsprechenden Verfahrensstand erreicht hat und das geplante Bauvorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht.
Gemäß § 33 Baugesetzbuch (BauGB) müssen Bauherrinnen und Bauherren die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und ihre Rechtsnachfolger schriftlich anerkennen.
Hierfür stellt der Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ist bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.