Virtuelles Bauamt (ViBa BW)

Die Virtuelle Bauplattform Baden-Württemberg (ViBa BW) ist die zentrale digitale Plattform für Bauanträge und baurechtliche Verfahren in Baden-Württemberg.

Über ViBa BW können Bauherrschaften und Planungsbüros ihre Bauanträge online einreichen. Die Unterlagen werden digital an die zuständige Baurechtsbehörde übermittelt und können dort weiterbearbeitet werden. Ziel ist ein durchgängig digitales, einheitliches und möglichst medienbruchfreies Baugenehmigungsverfahren – von der Antragstellung bis zur Bearbeitung durch die beteiligten Behörden.

Digitaler Bauantrag über das Virtuelle Bauamt

Bauanträge werden im Zuständigkeitsbereich des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg digital über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) eingereicht. Die elektronische Abwicklung von Bauanträgen ist seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Eine Einreichung in Papierform oder per E-Mail ist daher grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Für die Nutzung von ViBa BW benötigen Bauherrinnen und Bauherren eine BundID. Planverfasserinnen und Planverfasser benötigen ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Da die erforderlichen Zugangsdaten teilweise auf dem Postweg versandt werden, empfehlen wir, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen und für die erstmalige Antragstellung ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Direkt zum Virtuellen Bauamt
Auch der Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg nutzt ViBa BW für die digitale Abwicklung und Bearbeitung baurechtlicher Verfahren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt zur Plattform und können Ihren Antrag digital einreichen:

Link zum Virtuellen Bauamt (ViBa BW)


Folgende Leistungen können über ViBa BW digital beantragt werden:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Verlängerung einer Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung einer Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung eines Bauvorbescheids nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre

Auch Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können über ViBa BW eingereicht werden. Hierfür ist die Leistung „Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO“ auszuwählen. Bei denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen ist zusätzlich das entsprechende Antragsformular erforderlich.


Vorschriften, Formulare und Vordrucke

Vorschriften, Formulare und Vordrucke
Auf der Seite BAUTHELÄND des Landes Baden-Württemberg finden Sie die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Baubestimmungen sowie Formulare und Vordrucke rund um das Baurecht.

Zu den Vorschriften und Vordrucken auf BAUTHELÄND

Vordrucke im baurechtlichen Verfahren

Über den oben genannten Link stehen Ihnen unter anderem folgende amtliche Vordrucke für baurechtliche Verfahren zum Download zur Verfügung:

Weiterer Vordruck: 

Die Vordrucke können direkt über die jeweiligen Verlinkungen aufgerufen und heruntergeladen werden.

Bei Fragen oder Problemen rund um die digitale Antragstellung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeverwaltungsverbands Donau-Heuberg gerne unterstützend zur Verfügung.